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Parteienanteile Nationalratswahlen 1986 bis 2019

Üblicherweise werden Anteile von Parteien bei Wahlergebnissen in Prozent der gültigen Stimmen ausgewiesen. Dabei werden Unterschiede in der Wahlbeteiligung nicht berücksichtigt.

Genaugenommen ist die Wahlbeteiligung der Anteil der abgegebenen Stimmen an den Wahlberechtigten, sie enthält auch die ungültigen Stimmen. Wir berechnen aber eine modifizierte Form, nämlich den Anteil der gültigen Stimmen an den Wahlberechtigten.

Die modifiziert berechnete Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen schwankte zwischen 88.8% im Jahr 1986 und 73.5% im Jahr 2013.

Den genauen Verlauf zeigt folgende Grafik:

Als Folge der unterschiedlichen Wahlbeteiligung gibt es auch unterschiedliche Verläufe der Parteienanteile, je nachdem, ob man sie an den Wahlberechtigten oder den gültigen Stimmen ermittelt.

Die folgende Grafik zeigt daher den zeitlichen Verlauf beider Anteilsvarianten.